Betrieb prüfen
Firmennachweis, Haftpflicht, Fachgebiet, Referenzen und Kommunikation kontrollieren.
SIA 118 kann Rechte, Pflichten und Abläufe im Bauvertrag klarer regeln. Alle MyEase Partnerbetriebe verpflichten sich deshalb auf den MyEase SIA-118-Vertragsstandard. Verbindlich wird die Norm im konkreten Auftrag, indem SIA 118:2013 und SIA 118-C1:2026 im Werkvertrag ausdrücklich als Vertragsbestandteile bezeichnet werden.
Eine Norm allein ersetzt keine vollständige Offerte. Erst klare Leistungen, transparente Preise und eindeutig vereinbarte Spielregeln schaffen eine belastbare Grundlage.
Firmennachweis, Haftpflicht, Fachgebiet, Referenzen und Kommunikation kontrollieren.
Leistung, Material, Optionen, Ausschlüsse, Termine und MwSt. eindeutig ausweisen.
SIA 118:2013 und SIA 118-C1:2026 in jedem über MyEase vermittelten Werkvertrag ausdrücklich als Vertragsbestandteile bezeichnen.
Das Wesentliche für private Bauherrschaften vor der Auftragserteilung.
Nein. SIA 118 wird erst verbindlich, wenn sie im Werkvertrag ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet wird. Bei neuen Verträgen wird auch das aktuelle Korrigendum C1:2026 ausdrücklich aufgeführt.
Nein. Sie ersetzt weder eine vollständige Leistungsbeschreibung noch eine sorgfältige Planung. Wichtig bleiben klar ausgewiesene Positionen sowie die vorgängige Freigabe begründeter Zusatzarbeiten.
Mindestens Leistungsumfang, Material, Preisbasis, Ausschlüsse, Termine, MwSt. und den Umgang mit möglichen Zusatzarbeiten.
MyEase strukturiert das Projekt, prüft Partner nach festen Mindestanforderungen und kontrolliert vor der Auftragsfreigabe verständliche Offertpositionen sowie die ausdrückliche Einbeziehung von SIA 118:2013 und SIA 118-C1:2026.
Nein. Die Klarheits-Garantie ist ein eigener MyEase Prüfprozess für Leistungsumfang, Preisbasis, Ausschlüsse und Zusatzarbeiten. Der SIA 118 Vertrags-Check ist keine Zertifizierung oder Empfehlung durch den SIA.